Der Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) berichtet darüber, dass in der Praxis verstärkt Probleme bei der Ausrüstung/Umrüstung von Allradfahrzeugen mit achsweiser Mischbereifung auftreten. Bei Fahrzeugen, die vom Fahrzeughersteller mit unterschiedlichen Rad-/Reifenkombinationen auf Vorder- und Hinterachse ausgerüstet sind oder die mit zulässigen Aftermarket-Angeboten umgerüstet werden, kommt es bei Verwendung von Reifenmarken, die nicht vom Fahrzeughersteller freigegeben sind, zu einem frühzeitigen Einsetzen der Regelsysteme.
Technischer Hintergrund ist, dass die in den betreffenden Fahrzeugen verbauten Systeme bereits bei Abweichungen des Abrollumfangs von mehr als 1 Prozent zu regeln beginnen – obwohl nach ETRTO Fertigungstoleranzen beim Abrollumfang von +1,5 Prozent und -2.5 Prozent zulässig sind. In wie weit in Anbetracht dieses Sachverhaltes von dem Versuch einer unzulässigen „Reifenbindung durch die Hintertür“ seitens der Fahrzeughersteller ausgegangen werden kann, ist noch zu prüfen. Es ist daher dringend zu empfehlen, vor Umrüstung solcher Fahrzeuge eine Freigabe des betreffenden Reifenherstellers für die spezifische Anbausituation einzuholen.