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Da kommt Freude auf
Schweizer Gemeinde beschliesst generelles Fotografierverbot
Die Gemeinde Bergün hat in der Gemeindeversammlung am 29. Mai 2017 ein Gesetz verabschiedet, welches das Fotografieren auf Gemeindegebiet verbietet. Grundlage des Verbots ist die Annahme, dass Fotos der pittoresken Landschaft, die über die sozialen Medien geteilt werden, andere Menschen die gerade nicht vor Ort seien, unglücklich machen könnten. Laut einer von der Gemeinde herausgegebenen Pressemeldung stütze man sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse und möchte vermeiden dass sich Menschen unglücklich fühlen. Vielmehr möchte man dazu einladen, die Gemeinde zu besuchen und sich selbst einen bleibenden Eindruck zu verschaffen.Die Stimmberechtigten haben das neue Gesetz mit 46 Ja- gegen 2 Nein-Stimmen eindeutig angenommen.
Bei Zuwiderhandlung gedenkt die Gemeinde ein Bussgeld von CHF 5,- zu erheben, welches dem Alpenschutz zufliessen soll. Gemeindepräsident Peter Nicolay ruft alle Einwohner und Besucher von Bergündazu auf, das Fotografierverbot zu respektieren und die einzigartige Landschaft Bergüns mit den eigenen Augen zu geniessen.
Das Gesetz kann hier nachgelesen werden