Trend in den USA: Nach Filmentwicklung gibt’s keine Negative mehr zurück

Wer einen Film entwickeln lässt oder Abzüge bestellt, erwartet selbstverständlich seine Negative zurück. Genau das aber wird in den USA immer weniger zur Selbstverständlichkeit, wie der Blog Petapixel berichtet: Große Drogerieketten wie Walgreens oder CVS Pharmacy geben nur noch eine CD mit Scans der Negative heraus – das Filmmaterial wird dagegen vernichtet.

Wie Michael Zhang auf Petapixel berichtet, gibt die Drogeriekette Walgreens keine Negative mehr heraus, die zur Entwicklung oder für Papierabzüge in einer der über 8000 Filialen abgegeben wurden. Stattdessen erhält der Kunde eine CD mit Scans der Aufnahmen. Offenbar wird das Filmmaterial im Labor vernichtet, nachdem die Aufträge abgearbeitet wurden. Ebenso verfahren nach Recherchen von Petapixel die Drogeriekette CVS Pharmacy, die mit 7600 Filialen die zweitgrößte in den USA ist, sowie viele weitere kleinere Drogerie- und Fotogeschäfte.

Nach Europa ist der Trend glücklicherweise noch nicht gedrungen, hierzulande erhält jeder Fotograf seine Negative aus dem Labor wieder zurück. Und so sollte es auch bleiben, denn eine CD ist als dauerhaftes Speichermedium für wertvolle Aufnahmen nur sehr bedingt geeignet. Die Lebensdauer von CDs liegt deutlich unter der von Originalfilmen. Fraglich ist auch, wie weit in ein, zwei Jahrzehnten Lesegeräte für CDs noch verbreitet sein werden.

Quelle: Martin Vieten auf photoscala.de

Probleme bei Umrüstung von Allradfahrzeugen mit Mischbereifung

Der Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) berichtet darüber, dass in der Praxis verstärkt Probleme bei der Ausrüstung/Umrüstung von Allradfahrzeugen mit achsweiser Mischbereifung auftreten. Bei Fahrzeugen, die vom Fahrzeughersteller mit unterschiedlichen Rad-/Reifenkombinationen auf Vorder- und Hinterachse ausgerüstet sind oder die mit zulässigen Aftermarket-Angeboten umgerüstet werden, kommt es bei Verwendung von Reifenmarken, die nicht vom Fahrzeughersteller freigegeben sind, zu einem frühzeitigen Einsetzen der Regelsysteme.

Technischer Hintergrund ist, dass die in den betreffenden Fahrzeugen verbauten Systeme bereits bei Abweichungen des Abrollumfangs von mehr als 1 Prozent zu regeln beginnen – obwohl nach ETRTO Fertigungstoleranzen beim Abrollumfang von +1,5 Prozent und -2.5 Prozent zulässig sind. In wie weit in Anbetracht dieses Sachverhaltes von dem Versuch einer unzulässigen „Reifenbindung durch die Hintertür“ seitens der Fahrzeughersteller ausgegangen werden kann, ist noch zu prüfen. Es ist daher dringend zu empfehlen, vor Umrüstung solcher Fahrzeuge eine Freigabe des betreffenden Reifenherstellers für die spezifische Anbausituation einzuholen.