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Wer Darf Bilder aus einem TFP-Shooting wie verwenden?

Offenbar besteht teilweise eine grosse Unsicherheit ob Bilder in Socialen Netzwerken wie Facebook, Instagram und Co. gepostet werden dürfen bzw. welche Voraussetzungen zu beachten sind. Versuch eine Meinungsfindung.

Zunächst ist davon auszugehen, dass im Rahmen des Shootings eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. Grundsätzlich ist es natürlich zu empfehlen, sofern man eine bestimmte Verwendung bereits im Sinn bzw. geplant hat, diese zur Sicherheit explizit – bspw. das Posten auf einer bestimmten Plattform wie Facebook – und auch die Form der Verwendung (bspw. „nur in Originalgröße“, „mit/ohne Nennung des Fotografen bzw. Models“ usw.) abzuklären.

In aller Regel sehen die gängigen Vereinbarungen eine freie Verwendung für alle Beteiligten für nichtkommerzielle Zwecke vor, was den Privat- und Amateurbereich erfahrungsgemäss voll abdeckt.

Eine häufige Formulierung ist: „Aufnahmen zum Zweck der Eigenwerbung auf der eigenen Homepage zu nutzen und die Aufnahmen auf der eigenen oder auf anderen Internetseiten zu Ausstellungszwecken, sowie in Printversion z.B. auf Flyern und zum Zweck der Eigenwerbung zu veröffentlichen.“

Die Verwendung der Bilder in sozialen Medien – sowohl seitens des Forografen als auch des Models – gilt mittlerweile als die übliche und gängigste Form der Eigenwerbung und der Darstellung des eigenen Schaffens.

Nun hört man immer wieder einmal von Fotografen, die abmahnen bzw. aus der Situation versuchen Profit zu schlagen dass ein TfP-Model die Bilder auf Facebook und Instagram verwendet. Vorausgesetzt dass das Model das Bild nicht im Rahmen eines bezahlten/gesponsorten Postings verwendet (vgl. Influencer) wovon im TfP-Bereich in der Regel nicht ausgegangen werden kann ist diese Verwendung nicht zu beanstanden – selbst wenn die Nutzung sozialer Medien in der Vereinbarung nicht ausdrücklich vermerkt war. Die „schwarzen Schafe der Fotografie“ argumentieren hier, dass man Facebook mit dem Posting ein der Vereinbarung entgegen stehendes Recht zur unentgeltlichen Nutzung des Bildes einräume.

Ähm – ja, das stimmt… aber dieses Recht räume ich auch Strato, 1&1 oder jedem beliebigen anderen Dienstleister ein, bei dem „meine“ Homepage bzw. die des Models liegt. Denn ich übertrage ein Bild auf einen Server und gestatte dem Serverbetreiber, dieses Bild anzuzeigen – es handelt sich einfach um eine technisch rechtliche Notwendigkeit. Wenn ich im Drogeriemarkt ein Foto ausdrucken lasse erteile ich dem Dienstleister das Recht, dieses Bild zu verarbeiten, auf dem Monitor anzuzeigen und zu Papier zu bringen. Ich erteile Strato, 1&1, Facebook und wie sie alle heissen nicht nur das Recht, nein ich erteile Ihnen sogar den Auftrag das Bild wie von mir gewünscht anzuzeigen.

Facebook schreibt dazu in den AGB’s:

„Insbesondere wenn du Inhalte, die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind (wie Fotos oder Videos), auf oder in Verbindung mit unseren Produkten teilst, postest oder hochlädst, gewährst du uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweite Lizenz, deine Inhalte (gemäß deinen Privatsphäre– und App- Einstellungen) zu hosten, zu verwenden, zu verbreiten, zu modifizieren, auszuführen, zu kopieren, öffentlich vorzuführen oder anzuzeigen, zu übersetzen und abgeleitete Werke davon zu erstellen. Diese Lizenz dient nur dem Zweck, dir unsere Produkte bereitzustellen. Das bedeutet beispielsweise, dass du uns, wenn du ein Foto auf Facebook teilst, die Berechtigung gibst, es zu speichern, zu kopieren und mit anderen zu teilen“

Quelle: Facebook Nutzungsbedingungen Absatz 3.3; Stand 15.3.2020

Darüber hinaus, das im Regelfall dazu keine rechtliche Handhabe besteht – es sei denn die jeweilige Nutzung währe ausdrücklich ausgeschlossen bzw. widerspricht grob der getroffenen Nutzungsvereinbarung – kann ein Fotograf, der hier einen Unterlassungsanspruch geltend macht nur reichlich blöd sein; für gewöhnlich hat er festgehalten dass bei jeder Veröffentlichung sein Name zu nenen bzw. dein SocialMedia-Profil zu verknüpfen ist… eine bessere und günstigere Werbung für sich selbst kann er ja nur schwer anderweitig bekommen.

Es gibt nach meinem persönlichen Empfinden eigentlich nur zwei triftige Gründe, weshalb er etwas dagegen hat:

– das Bild ist so schlecht dass es keine Werbung für ihn ist (wobei sich mir dann die Frage stellt weshalb er’s überhaupt herausgegeben hat

-er hat die „Falle“ bewusst gelegt um Abzuzocken und hofft auf ein kleinlautes und unsicheres Opfer zu stossen das zahlt