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Schweizer Gemeinde beschliesst generelles Fotografierverbot

Die Gemeinde Bergün hat in der Gemeindeversammlung am 29. Mai 2017 ein Gesetz verabschiedet, welches das Fotografieren auf Gemeindegebiet verbietet. Grundlage des Verbots ist die Annahme, dass Fotos der pittoresken Landschaft, die über die sozialen Medien geteilt werden, andere Menschen die gerade nicht vor Ort seien, unglücklich machen könnten. Laut einer von der Gemeinde herausgegebenen Pressemeldung stütze man sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse und möchte vermeiden dass sich Menschen unglücklich fühlen. Vielmehr möchte man dazu einladen, die Gemeinde zu besuchen und sich selbst einen bleibenden Eindruck zu verschaffen.Die Stimmberechtigten haben das neue Gesetz mit 46 Ja- gegen 2 Nein-Stimmen eindeutig angenommen.

Bei Zuwiderhandlung gedenkt die Gemeinde ein Bussgeld von CHF 5,- zu erheben, welches dem Alpenschutz zufliessen soll. Gemeindepräsident Peter Nicolay ruft alle Einwohner und Besucher von Bergündazu auf, das Fotografierverbot zu respektieren und die einzigartige Landschaft Bergüns mit den eigenen Augen zu geniessen.

Das Gesetz kann hier nachgelesen werden

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Fotografier-Verbot im Freibad wird rigoros durchgesetzt

Das Knips-Fieber und der Selfie-Wahn rufen immer Freibäder auf den Plan. Sie untersagen das Fotografieren generell und wollen das Fotografierverbot auch rigoros durchsetzen. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe. So sollen die Persönlichkeitsrechte der Badegäste, insbesondere auch der Kinder, geschützt werden.

Wer in diesem Sommer ein Freibad aufsucht, muss seine Kamera oder das Smartphone in der Tasche lassen. So wollen die Bademeister durchsetzen, was eigentlich schon immer gilt: Aufnahmen von fremden Personen im Schwimmbad sind tabu. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe.

Wer auch im Schwimmbad nicht auf sein Smartphone verzichten will, bekommt dem Bericht zufolge in einigen Dutzend Bädern in ganz Deutschland spezielle Aufkleber, mit denen sich die Smartphone-Kameras abdecken lassen. Nicht bei allen Badegästen kommt das rigorose Fotografierverbot laut Süddeutsche Zeitung gut an. So beklagen sich Eltern, dass sie ihre Sprösslinge nicht mehr beim Schwimmkurz ablichten dürfen.

Quelle: Süddeutsche.de